Gesetzliche Verpflichtung
Schon alleine die gesetzliche Verpflichtung die sich vor allem aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO ergibt ist ein wichtiger Grund für die Bestellung eines Datenschutzbauftragen.
Bei Fehlverhalten im Datenschutz sind Sanktionen von bis zu 20.000.000 € bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes denkbar.
Sollte also ein DSB nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt werden, dann sind alleine damit schon Kriterien für empfindliche Strafen gegeben
Kundenbindung durch sichtbaren Datenschutz
Datenschutz wird oft als Hindernis oder auch als zusätzlicher Kostenfaktor angesehen. Dabei wird übersehen, dass Datenschutz zu einem offensichtlichen Wettbewerbsvorteil verhelfen und die Kundenbindung stärken kann. Es kommt durchaus vor, dass Kunden vor der Auftragsvergabe die Datenschutz Compliance von Unternehmen prüfen. Diesebezüglich besonders sensibel sollten Unternehmen sein, die Aufträge von Behörden erhalten oder im Rahmen von Aufträgen mit Behörden enger in Verbindung stehen. Mit einem Datenschutzbeauftragten wird die Auskunft über getroffene Maßnahmen kein Problem sein.
Daten-Sicherheit gegenüber Auftragnehmern und Auftraggebern.
Fehlende Kenntnis sowie die mangelnde Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten machen den Mitarbeiter eines Unternehmens zu einem großen Risikofaktor im Datenschutz. Vielen Mitarbeitern ist häufig unklar, worum es beim Datenschutz überhaupt geht, wissen nicht einmal, was unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist.
Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen bei der Sensibilisierung der Mitarbeiter und bei der Schaffung von klaren Regelungen. Die Tatsache, dass bei Unklarheit im Umgang mit personenbezogenen Daten, ein fachkundiger Ansprechpartner eingebunden werden kann, führt bereits zu einer gewissen Sicherheit bei den Mitarbeitern.
Kein Imageverlust
Bei einer Datenpanne, wenn also personenbezogene Dten an Unbefugte gelangen, so sind die Unternehmen dazu verpflichtet, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Neben Bußgeldern ist der Imageverlust eines Unternehmens, eventuell auch durch negative Presse, erheblich.
Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei Risiken zu minimieren und Datenschutzverletzungen sowie Datenpannen vorzubeugen.
Ein gutes Sicherheits-Gefühl für das Unternehmen
Vor allem mit dem Überprüfen, Dokumentieren und Umsetzen von technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie dem Anlegen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstägkeiten schaffen sich Unternehmen einen guten Überblick über den tatäschlich Status quo der Datensicherheit. Das Unternehmen weiß sicher wo es steht und kann sich beruhigt seiner Kerntätigkeit widmen.