P Personenbezogene Daten
Essentielle Grundlage der DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare lebende, natürliche Person. Die DSGVO nennt diese Person auch die „betroffene Person“.
Es geht also um Daten wie z.B. Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Foto, E-Mail-Adresse, Arbeitgeber, Personalnummer, Gehalt, Vermögen, Besitz, Urlaubsplanung, Arbeitsverhalten, Arbeitsergebnisse, Kfz-Kennzeichen, Gesundheitsinformationen und anderes.
Letztlich alle Daten, die die Person, deren Verhalten oder Lebensumstände beschreiben. Identifizierbar ist eine Person, wenn der Bezug zur Person durch eine Verknüpfung von Informationen hergestellt werden kann. » Art. 4 (1) DSGVO » siehe auch |